1.Neues Urteil zum Widerruf von Darlehen
Neues Urteil zum Widerruf von Darlehen eröffnet auch für viele jüngere Darlehensverträge die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung
Mit einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes, EuGH Urteil vom 26.03.2020 – C-66/19, besteht Hoffnung auf neue Möglichkeiten zum Widerruf von vielen Darlehen und Finanzierungsverträgen.
Die im zu Grunde liegenden Urteil beklagte Bank verwendete eine Widerrufsinformation, welche auf eine Vorschrift des BGB verweist, die ihrerseits auf weitere Vorschriften verweist.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs in der Entscheidung vom 26.03.2020 ist diese Art der Information über das Widerrufsrecht eines Verbrauchers unzulässig, da der Verbraucher nicht klar und verständlich informiert wird.
Der EUGH begründete dies auch damit, dass durch die Verwendung dieser Klausel das Widerrufsrecht des Verbrauchers unzulässig beschränkt wird.
Durch diese Rechtsprechung des EUGH wird die Rechtsprechung in Deutschland in Frage gestellt und es besteht nun die Möglichkeit für eine Vielzahl von Verbrauchern gegenüber Ihren Banken, die Finanzierung zu widerrufen oder neu zu verhandeln.
Es wird nun darauf ankommen, wie der Bundesgerichtshof diese Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umsetzt.
Das Urteil des EUGH dürfte jedenfalls neue gute Argumente für den Widerruf von herkömmlichen Verbraucherdarlehen, KFZ-Finanzierungen und auch Immobiliendarlehen liefern.
Auch wenn die Rechtsprechung in Deutschland hier noch nicht gefestigt ist, existieren jedoch hierdurch neue gute Argumente, welche in vielen Fällen für den erfolgreichen Widerruf von Darlehen sprechen.
Wichtig ist die Beurteilung in jedem Einzelfall und die gründliche Besprechung der Folgen des Widerrufs für die persönliche Finanzierungssituation.
Gerne berate ich Sie hinsichtlich der Chancen und Risiken und Möglichkeiten beim Widerruf von Darlehen.