Fachgebiete
Mietrecht
Ihre Ansprechpartnerin: Julia Höhler–Richterich
Ihre Ansprechpartnerin: Nikolaus A. Neumann
Das Mietrecht ist ein Bestandteil des Immobilienrechtes und wohl der Bereich, mit dem die meisten Menschen in ihrem Leben bereits einmal in Berührung gekommen sind. Dabei bezieht sich das Mietrecht klassischerweise auf Wohn- oder auch Geschäftsraummiete bzw. Pachtverhältnisse. Aber auch andere bewegliche Dinge können Gegenstand von Mietverträgen sein.
Aufgrund der Vielfalt der sich stetig und immer schneller fortentwickelnden Rechtsprechung ist es für Mieter und/oder Vermieter oftmals unübersichtlich, welche Regelungen gelten und bindend bzw. verlässlich sind. Hierbei stehen wir Ihnen aufgrund langjähriger Erfahrung und der schwerpunktmäßigen Tätigkeit in diesem Bereich mit Rat und Tat zur Seite.
Dabei erstreckt sich unser Beratungsspektrum von der Erstellung von Mietverträgen, über die Beantwortung von Fragen zur Mieterhöhung – auch anlässlich einer Modernisierung -, die Erstellung und Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnung, die Bewertung von Mietmängeln und damit einhergehender Mietminderungsmöglichkeiten, Kautionsabrechnung, Instandhaltungsverpflichtungen und Schönheitsreparaturen bis hin zu Schadenseratzansprüchen oder gar der Kündigung von Mietverhältnissen oder der Verteidigung hiergegen.
Durch die rechtzeitige Inanspruchnahme rechtlicher Beratung lassen sich oftmals kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren vermeiden, die die bestehenden Mietverhältnisse erheblich strapazieren würden.