1.Welche Bankgebühren sind zulässig?
Kosten und Gebühren – Was darf meine Bank?
Zwischen Verbraucherschützer und Banken wird derzeit vielfach auch in den Medien über die Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen diskutiert.
Derzeit beschäftigen sich die Gerichte ganz Deutschland mit der Frage, ob die gängige Praxis der meisten Banken zulässig ist, bei Abschluss eines Darlehensvertrages Bearbeitungsgebühren zu verlangen.
Es kristallisiert sich jeweils aus, dass die meisten Gerichte den Verbrauchern Recht geben und somit jeder Darlehensnehmer von seiner Bank die von dieser bei Abschluss des Darlehensvertrages erhobenen Bearbeitungsgebühren zurückverlangen kann. So hat beispielsweise aktuell noch am 11.12.2013 das Oberlandesgericht Brandenburg die Zulässigkeit von solchen Bearbeitungsentgelten verneint und die Bank zur Rückzahlung der erhobenen Gebühren verurteilt.
Ein Blick in den Darlehensvertrag lohnt sich, da die Bearbeitungsgebühren meist 2-3 % der Darlehenssumme und somit mehrere hundert Euro betragen dürften.
Auch andere immer wieder erhobenen Gebühren sind von den Gerichten oder der Verbraucherzentrale für unzulässig erachtet worden.
Kontoführungsgebühr für Darlehenskonten
Wenn die Bank für ein gegebenes Darlehen ein entsprechendes Konto eröffnet, dann darf sie für die Führung dieses Kontos keine Entgelte verlangen, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 07.06.2011 festgestellt hat. Die Führung eines solchen Kontos läge nämlich im Interesse der Bank, welche hierüber die Tilgung des Darlehens überwachen könne.
Kosten bei Kartensperrung
Auch Entgelte für eine Kartensperrung dürfen nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf im Urteil vom 09.07.2012 nicht erhoben werden, denn die Bank kommt mit der Sperrung bei Verlust der Karte wegen Diebstahl oder Missbrauch lediglich einer Verpflichtung nach.
Kosten durch Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
Wird ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet, können hierauf grundsätzlich wie bei normalen Konten Gebühren erhoben werden, allerdings hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.11.2012 festgestellt, dass Banken hier keine höheren Gebühren verlangen dürfen, auch wenn der Aufwand gegebenenfalls für die Banken höher sein kann.
Neu – Entgelt für Barzahlungen möglich
Möglicherweise sind andererseits aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung Entgeltforderungen der Banken für Bargeldeinzahlungen oder Bargeldauszahlungen am Bankschalter zulässig, jedenfalls wenn es nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg in seinem Urteil vom 17.04.2013 geht. Es dürfte davon auszugehen sein, dass die Banken von dieser Möglichkeit in der Zukunft verstärkt Gebrauch machen werden. Hier lohnt eine vorherige Anfrage am Schalter.
Es lohnt jedenfalls der kritische Blick auch bei Bankgebühren.