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Fachgebiete

Bankrecht

Ihr Ansprechpartner Marc Oliver Stinglwagner

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate ich Sie gerne im Bankrecht in Aachen und auch deutschlandweit.

Zu meiner Beratung im Bankrecht gehören Rechtsfragen aus den Bereichen Finanzierungen, Bürgschaften und allgemeiner Zahlungsverkehr, sowie Anlegerschutz und Vermögensverwaltung.

Ein Schwerpunkt meiner bankrechtlichen Beratung ist das Darlehensrecht.

Es ist möglich Darlehensforderungen abzuwehren, wenn diese verjährt sind und dennoch nach Jahren von Inkassounternehmen verfolgt werden.

Auch besteht in vielen Fällen von aktuell laufenden Finanzierungen die Möglichkeit Darlehensverträge zu widerrufen. Der Widerruf von Darlehensverträgen ist für Sie vor allem als Immobilienbesitzer und Autobesitzer interessant. Bei Immobilien-Finanzierungen und KFZ-Finanzierungen können Sie durch die Rückabwicklung des Darlehensvertrages nach Widerruf des Darlehensvertrages meist finanzielle Vorteile erzielen.

Ich berate Sie auch gegenüber Bausparkassen in Fällen der Kündigungen von Bausparverträgen. Einseitige Kündigungen von Verträgen durch die Banken  sind in vielen Fällen nicht rechtmäßig und können erfolgreich abgewehrt werden.

Im Laufe meiner mehrjährigen Tätigkeit in Aachen habe ich auch  bei der Betreuung von Banken und Dienstleistern auf dem Kreditsektor Erfahrung gesammelt. Mein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt heute in der Beratung von Verbrauchern in Auseinandersetzungen mit Banken und Versicherungen.

Auch berate ich in Fällen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen  gegen die beratenden Banken und Vermögensberater wegen Falschberatung bei der Geldanlage.

Zu meinem Tätigkeitsfeld auf diesem Gebiet gehören aber auch die Beratung und Begleitung von Unternehmen und Verbrauchern im Rahmen Finanzierungen und Umschuldungen.

NEWS

  1. 1. Welche Bankgebühren sind zulässig?
  2. 2. Neues Urteil zum Widerruf von Darlehen
  3. 3. Neues Urteil zu Bankgebühren
  1.  

    1.Welche Bankgebühren sind zulässig?

    Kosten und Gebühren – Was darf meine Bank?
    Zwischen Verbraucherschützer und Banken wird derzeit vielfach auch in den Medien über die Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen diskutiert.

    Derzeit beschäftigen sich die Gerichte ganz Deutschland mit der Frage, ob die gängige Praxis der meisten Banken zulässig ist, bei Abschluss eines Darlehensvertrages Bearbeitungsgebühren zu verlangen.

    Es kristallisiert sich jeweils aus, dass die meisten Gerichte den Verbrauchern Recht geben und somit jeder Darlehensnehmer von seiner Bank die von dieser bei Abschluss des Darlehensvertrages erhobenen Bearbeitungsgebühren zurückverlangen kann. So hat beispielsweise aktuell noch am 11.12.2013 das Oberlandesgericht Brandenburg die Zulässigkeit von solchen Bearbeitungsentgelten verneint und die Bank zur Rückzahlung der erhobenen Gebühren verurteilt.

    Ein Blick in den Darlehensvertrag lohnt sich, da die Bearbeitungsgebühren meist 2-3 % der Darlehenssumme und somit mehrere hundert Euro betragen dürften.

    Auch andere immer wieder erhobenen Gebühren sind von den Gerichten oder der Verbraucherzentrale für unzulässig erachtet worden.

    Kontoführungsgebühr für Darlehenskonten
    Wenn die Bank für ein gegebenes Darlehen ein entsprechendes Konto eröffnet, dann darf sie für die Führung dieses Kontos keine Entgelte verlangen, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 07.06.2011 festgestellt hat. Die Führung eines solchen Kontos läge nämlich im Interesse der Bank, welche hierüber die Tilgung des Darlehens überwachen könne.

    Kosten bei Kartensperrung
    Auch Entgelte für eine Kartensperrung dürfen nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf im Urteil vom 09.07.2012 nicht erhoben werden, denn die Bank kommt mit der Sperrung bei Verlust der Karte wegen Diebstahl oder Missbrauch lediglich einer Verpflichtung nach.

    Kosten durch Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
    Wird ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet, können hierauf grundsätzlich wie bei normalen Konten Gebühren erhoben werden, allerdings hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.11.2012 festgestellt, dass Banken hier keine höheren Gebühren verlangen dürfen, auch wenn der Aufwand gegebenenfalls für die Banken höher sein kann.

    Neu – Entgelt für Barzahlungen möglich
    Möglicherweise sind andererseits aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung Entgeltforderungen der Banken für Bargeldeinzahlungen oder Bargeldauszahlungen am Bankschalter zulässig, jedenfalls wenn es nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg in seinem Urteil vom 17.04.2013 geht. Es dürfte davon auszugehen sein, dass die Banken von dieser Möglichkeit in der Zukunft verstärkt Gebrauch machen werden. Hier lohnt eine vorherige Anfrage am Schalter.

    Es lohnt jedenfalls der kritische Blick auch bei Bankgebühren.

  2.  

    2.Neues Urteil zum Widerruf von Darlehen

    Neues Urteil zum Widerruf von Darlehen eröffnet auch für viele jüngere Darlehensverträge die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung

    Mit einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes, EuGH Urteil vom 26.03.2020 – C-66/19, besteht Hoffnung auf neue Möglichkeiten zum Widerruf von vielen Darlehen und Finanzierungsverträgen.

    Die im zu Grunde liegenden Urteil beklagte Bank verwendete eine Widerrufsinformation, welche auf eine Vorschrift des BGB verweist, die ihrerseits auf weitere Vorschriften verweist.

    Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs in der Entscheidung vom 26.03.2020 ist diese Art der Information über das Widerrufsrecht eines Verbrauchers unzulässig, da der Verbraucher nicht klar und verständlich informiert wird.

    Der EUGH begründete dies auch damit, dass durch die Verwendung dieser Klausel das Widerrufsrecht des Verbrauchers unzulässig beschränkt wird.

    Durch diese Rechtsprechung des EUGH wird die Rechtsprechung in Deutschland in Frage gestellt und es besteht nun die Möglichkeit für eine Vielzahl von Verbrauchern gegenüber Ihren Banken, die Finanzierung zu widerrufen oder neu zu verhandeln.

    Es wird nun darauf ankommen, wie der Bundesgerichtshof diese Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umsetzt.

    Das Urteil des EUGH dürfte jedenfalls neue gute Argumente für den Widerruf von herkömmlichen Verbraucherdarlehen, KFZ-Finanzierungen und auch Immobiliendarlehen liefern.

    Auch wenn die Rechtsprechung in Deutschland hier noch nicht gefestigt ist, existieren jedoch hierdurch neue gute Argumente, welche in vielen Fällen für den erfolgreichen Widerruf von Darlehen sprechen.

    Wichtig ist die Beurteilung in jedem Einzelfall und die gründliche Besprechung der Folgen des Widerrufs für die persönliche Finanzierungssituation.

    Gerne berate ich Sie hinsichtlich der Chancen und Risiken und Möglichkeiten beim Widerruf von Darlehen.

  3.  

    3.Neues Urteil zu Bankgebühren

    Nun können auch Gewerbetreibende und Selbständige von Ihrer Bank zu viel gezahlte Bankgebühren zurückverlangen.

    Wichtige aktuell betroffene Fallgruppen sind beispielsweise die Finanzierungen von Fahrzeugen bei Pflegediensten, Handwerkern oder im Transportgewerbe, ebenso aber auch z.B. die Finanzierung von Solaranlagen oder Immobiliendarlehen.

    Seit längerer Zeit war bereits geklärt, das Verbraucher von Ihrer Bank teils mehrere tausend Euro zurückverlangen können, welche die Bank als Bearbeitungsgebühren im Rahmen von Darlehensvertragen erhoben hatte.

    Nun setzt der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung fort und hat in einem neuen Urteil aus Juli 2017, AZ: XI ZR 233/16 festgestellt, dass auch Bearbeitungsgebühren unwirksam sind, welche im Rahmen von gewerblichen Darlehen erhoben wurden.

    Die Banken müssen also nun neben den Verbrauchern auch den Unternehmern die Bearbeitungsentgelte erstatten, womit durchaus mehrere tausend Euro je Vertrag gefordert werden können.

    Sie können Ihre Darlehensverträge selbst prüfen, ob dort „Bearbeitungsgebühr“, „Abschlussgebühr“, „laufzeitunabhängiger Individualbeitrag“ genannt wird. Diese Gebühren sind unwirksam, wie der Bundesgerichtshof geurteilt hat.
    Sie können auch für bereits abgelöste Kredite eine Erstattung der Gebühren fordern.
    Auch Darlehenskontoführungsgebühren und Schätzkosten können Sie zurückverlangen.

    Wenn Sie unzulässige Gebührenpositionen in Ihren Darlehensverträgen entdecken, sollten Sie sich zügig um die Erstattung bemühen. Denn mit jedem Jahreswechsel droht die Verjährung von Ansprüchen. Zum 31.12.2018 verjähren Ansprüche welche im Jahr 2015 entstanden sind. Ältere Ansprüche können zwar unter Umständen auch noch (teilweise) gerettet werden, dies bedarf jedoch einer Einzelfallberechnung welche ggf. durch Verbraucherschützer oder Rechtsanwälte vorgenommen werden kann.

Foto von  Marc Oliver Stinglwagner Marc Oliver Stinglwagner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht