Fachgebiete
Erbrecht
Ihr Ansprechpartner: Nikolaus A. Neumann
Unter dem Begriff des Erbrechts werden meistens die vermögensrechtlichen Folgen im Erbfall verstanden. Die Erbauseinandersetzung kann dann im Einzelfall kleinere und mitunter auch größere Probleme aufwerfen. Häufig treten solche Probleme auf, wenn der Erblasser ein ungeeignetes Testament hinterlässt. Deshalb ist er sehr wichtig, eine geeignete Planung und ggfs. auch vorbeugende Ordnung der Vermögensverhältnisse vorzunehmen, um späterem Streit zuvorzukommen.
Nikolaus A. Neumann
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht