Fachgebiete
Immobilienrecht
Ihr Ansprechpartner: Nikolaus A. Neumann
Immobilienrecht ist der Oberbegriff für alle Belange rund um Grundstück, Haus und Wohnung.
Es gibt zahlreiche Rechte und Rechtsbeziehungen an Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen, deren spezielle Regelungen eine kompetente und fachkundige Beratung erfordern.
In diesen Bereich fallen nicht nur Fragen zum Abschluss und der Abwicklung von Kaufverträgen über eine Immobilie sowie die Einräumung dinglicher Rechte , z.B. (lebenslange) Wohnungsrechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Wegerecht etc., sondern darüber hinaus Fragen der Immobilienfinanzierung wie etwa die Einräumung gewisser Sicherungsrechte in Form von Grundschulden oder Hypotheken.
Dieses klassische Grundstücksrecht wird unsererseits kompetent und zuverlässig erweitert durch fundierte Kenntnisse im Bereich des Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsrechtes.
Auch das Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Maklerrecht sowie das private Bau- und Architektenrecht sind Aspekte, die neben dem klassischen Bereich des Grundstücksrechts wichtige Bestandteile des Immobilienrechts sind. Infolge mehrjähriger Erfahrung und fundierter Fachkunde beraten wir Sie in diesen Bereichen, in denen es zudem Besonderheiten des Grundbuchrechts und Steuerrechts einzuhalten gilt.