Fachgebiete
Versicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner Marc Oliver Stinglwagner
Sie sind davon ausgegangen, dass Sie „rundum gut versichert“ sind und müssen im Schadenfall feststellen, dass der Versicherer dennoch keine oder nicht ausreichende Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringt? Die Begründungen der Versicherer sind vielfältig und reichen von dem Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bis hin zu vertraglichen Ausschlüssen, Obliegenheitsverletzungen oder schuldhafter Mitverursachung. Die vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen sind hier den wenigsten Versicherungsnehmern bekannt.
Wir beraten Sie bei der vertraglichen Auseinandersetzung im Versicherungsfall, bei Kündigungs-oder Rücktrittserklärungen des Versicherers, überprüfen den Umfang Ihres Versicherungsschutzes und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Das Versicherungsrecht umfasst
- das Recht der Personenversicherungen
insbesondere die Bereiche Unfall-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Krankentagegeldversicherung - und das Recht der Sachversicherungen
insbesondere die Bereiche Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Feuer-, Kasko-, Rechtsschutz- und Reiseversicherung.