Fachgebiete
Sozialrecht
Ihr Ansprechpartner Markus Engels
Mit dem Sozialrecht wird die Verpflichtung zur Sicherung des Sozialstaatsprinzip erfüllt. Die Bürger erhalten in den wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge einen besonderen Schutz, wie etwa im Mietrecht (sozialer Mieterschutz), Arbeitsrecht (Kündigungsschutz) oder Verbraucherschutz.
Kernpunkte des Sozialrechts sind die Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern I bis XI. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um folgende Rechtsgebiete.
- Ausbildungsförderung, BAföG
- Arbeitsförderung, SGB III
- Krankenversicherung, SGB V
- Vertragsärzte, Krankenhäuser, Krankenkasse, Kassenärztliche Vereinigung
- Pflegeversicherung, SGB XI, HeimG
- Rentenversicherung, SGB VI
- Unfallversicherung, SGB VII
- Schwerbehinderung und Rehabilitation, SGB IX
- Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII
- Soziale Entschädigung
- Wohngeld
- Unterhaltsvorschuss
- Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit