Fachgebiete
Arbeitsrecht
Ihre Ansprechpartner Markus Engels
Ihre Ansprechpartner Jürgen Laps
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen im Arbeitsverhältnis.
Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht erstreckt sich vom Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung.
Betriebsverfassungsrecht
Die Betriebsverfassung regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer im Betrieb und Unternehmen. Die Arbeitnehmer sollen durch kollektive Rechte in die Lage versetzt werden, gemeinsam gegenüber dem Arbeitgeber aufzutreten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer besser wahrnehmen kann als der Einzelne. Andererseits müssen dem Arbeitgeber in „seinem Betrieb“ freie Unternehmerentscheidungen verbleiben.
Kirchenarbeitsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Kirchenarbeitsrecht. Für die bei den Kirchen beschäftigten Arbeitnehmer gilt das allgemeine Arbeitsrecht, soweit sich nicht aus der Sonderstellung der Kirchen etwas anderes ergibt. Diese Sonderstellung gilt nicht nur für die Kirchenmitarbeiter selbst, sondern auch für die Einrichtungen, mit deren Hilfe die Kirchen ihre Aufgaben erfüllen.
Die Kirchen gestalten ihre Arbeitsverhältnisse dahingehend, dass das besondere Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft Grundlage ist.
Für die Katholische Kirche gilt die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“. Dieses Kirchengesetz stellt Maßstäbe der Kirche für die Bewertung kirchenspezifischer Loyalitätsobliegenheiten im Arbeitsverhältnis auf. Für die Mitarbeiter der Kirchen gelten besondere Arbeitsvertragsbedingungen, etwa die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO), die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritas-Verbandes (AVR) oder der BAT-KF.