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Fachgebiete

Wohnungseigentumsrecht

Ihre Ansprechpartnerin: Julia Höhler–Richterich

Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden. Hierbei gehen die Vorstellungen häufig hin zur Eigentumswohnung. Manchmal jedoch verfliegt die Freude über das erworbene Wohnungseigentum, da das Miteinander mit den übrigen Eigentümern und dem Verwalter oftmals konfliktbehaftet ist. Auch ist vielen Erwerbern unklar, welche Rechte und Pflichten sie mit dem Erwerb der Immobilie, sei es eine Eigentumswohnung, eine Doppelhaushälfte. Wir beraten Sie sowohl bei Auseinandersetzungen der Wohnungseigentümer untereinander, als auch zwischen Wohnungseigentümern und/oder Verwaltern mit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Beratung von Gemeinschaften oder Verwaltern, z.B. um gegen zahlungsunwillige Eigentümer vorzugehen, gehört dabei ebenso zu unserem Tätigkeitsfeld, wie die Beratung des einzelnen Wohnungseigentümers, der Beschlussfassungen oder beispielsweise die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung oder Kostenplanung in Form eines Wirtschaftsplanes überprüfen lassen möchte. Hierbei gilt es kurze Fristen, die es beispielsweise bei Beschlussanfechtungsverfahren gibt, einzuhalten, um Rechtsnachteilen vorzubeugen.

Foto von  Julia Höhler–Richterich Julia Höhler–Richterich Fachanwältin für Familienrecht