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Fachgebiete

IT-Recht

Ihre Ansprechpartner Marc Oliver Stinglwagner

Ihre Ansprechpartner Nikolaus A. Neumann

Hierbei handelt es sich im eigentlichen Sinne nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet. Vielmehr ist dies ein Querschnittsgebiet bei dem die unterschiedlichsten Rechtsregeln auf die damals neu aufkommende Computertechnik angewendet werden mussten, um die auftretenden Streitpunkte zwischen den Vertragsparteien entscheiden zu können.

Noch immer kann es zu Abgrenzungsproblemen von Werkvertragsrecht und Kaufrecht kommen, wenn es um die Beschaffung neuer Software geht. Daran knüpfen rechtlich bedeutsame Fragen wie Fälligkeit des Vertragspreises sowie Beginn der Gewährleistungsfristen an. Das Fortschreiten der Technologie machte aber auch die Schaffung (z.B. Datenschutzgesetze) oder Anpassung (z.B. Urheberrecht) von Rechtsregeln zwingend erforderlich.

Häufig treten urheberrechtliche Fragen des Schöpfers der Software im Wechselspiel mit der Frage nach dem Nutzungsrecht des Erwerbers aber auch nach dem Zweitverwertungsrechts im Falle einer Weiterveräußerung von Software auf. Hinzu kommen die massenhaft und vielfältig auftretenden Problemstellungen nicht nur des Datenschutzes sondern insbesondere auch der internetbezogenen Streitigkeiten, sei es die rechtswidrige Nutzung von Tauschbörsen ebenso wie der Internet-Nepp von zwielichtigen Anbietern und dergleichen mehr.

Foto von  Marc Oliver Stinglwagner Marc Oliver Stinglwagner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Foto von  Nikolaus A. Neumann Nikolaus A. Neumann Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht