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Fachgebiete

Baurecht

Ihr Ansprechpartner Nikolaus A. Neumann

Das private Baurecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn (Besteller bzw. Auftraggeber) Handwerker/Bauunternehmer (Unternehmer/Auftragnehmer) und oft auch dem Architekten, Statiker und anderen Sonderfachleuten untereinander. Beratungs- und Handlungsbedarf entsteht häufig, wenn Mängel erkennbar werden und Verzögerungen im Ablauf auftreten. Die auftretenden Problemstellungen sind vielfältig, die Folgen von Störungen im Bauablauf ziehen oft gravierende wirtschaftliche Konsequenzen nach sich.

Baustreitigkeiten sind nicht im Rechtsschutz versichert. Deshalb sollte am Anfang eines jeden Baufalles eine gründliche Analyse der Chancen und Risiken der Handlungsalternativen gerichtlichen Vorgehens stehen.

Übrigens: Eine anfängliche rechtliche Beratung ist im Zeitaufwand mit geringem Kostenaufwand zu erhalten. Auch ein Bodengutachten für ein Neubauvorhaben eines Einfamilienhauses ist mit geringen Kosten im kleinen vierstelligen Eurobereich zu erhalten. Ein Rechtsstreit um einen nassen Keller zieht sich hingegen über Jahre. Die Sanierungskosten betragen ebenso schnell 100.000 €, wobei der Unternehmer häufig wirtschaftlich überfordert ist. Die Erfahrung lehrt also, dass mit geringen zusätzlichen Kosten teure und typische Fehler im Bauablauf vermieden werden können.

Das öffentliche Baurecht befasst sich demgegenüber mit allen Fragen der baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens. Ausgehend von der grundrechtlichen Eigentumsgarantie, die (nur) theoretisch alles erlauben würde, darf nur nach Maßgabe der planungs- und ordnungsrechtlichen Gesetze gebaut werden.

Typische Problemstellungen des öffentlichen Baurechts sind die Fragen, ob etwa ein Bauherr ein bestimmtes Vorhaben gegenüber der Verwaltung durchsetzen kann aber auch, ob ein Nachbar ein Vorhaben dulden muss oder ob man als Nachbar ein bestimmtes Vorhaben ganz oder teilweise verhindern kann.

Herr Rechtsanwalt Neumann steht Ihnen für alle Fragen des Bau- und Architektenrechts als Ansprechpartner zur Verfügung.

Foto von  Nikolaus A. Neumann Nikolaus A. Neumann Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht